Vorlesung Gesellschaftsrecht im Überblick (Sommersemester 2020)
Allgemeine Informationen:
Eine Gesellschaft ist eine Personenvereinigung, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet wird. Gesellschaften treten also immer dort auf, wo sich mehrere Personen für ein gemeinsames Vorhaben (meistens ein Unternehmen) zusammenschließen. Dabei stellen sich insbesondere Fragen nach dem Wesen einer Personengesellschaft, ihrer Gründung, Stellvertretung und Geschäftsführung sowie der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Die Vorlesung behandelt zunächst die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) bevor auf die handelsrechtliche Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) eingegangen wird. Schließlich werden noch die Grundzüge der kapitalgesellschaftlichen GmbH besprochen.
Die Vorlesung wurde in den Sommersemestern 2019 und 2020 aufgezeichnet und steht auf YouTube zur Verfügung.
Ablauf und Inhalt:
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Kommanditgesellschaft (Teil 1/2) | |
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Grundzüge des GmbH-Rechts (Teil 2/2) |